Der Pfarrgemeinderat kümmert sich um seelsorgliche Fragen und um die Gestaltung des Gemeindelebens. Er besteht aus achtzehn gewählten Vertreterinnen und Vertretern, Vertreter*innen des Pastoralteams und einem vom Kirchenvorstand entsandten Vertreter. Zusätzlich berufene Mitglieder im Pfarrgemeinderat sind die drei KiTa-Leiterinnen.
Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in der Pfarrgemeinde zuständig. Er besteht aus vierzehn gewählten Mitgliedern, dem Pfarrer, dem Pastor, sowie einem vom Pfarrgemeinderat entsandten Vertreter.